WP als KI-Beauftragter: Die neue Rolle, die der Berufsstand nicht sucht
Lesezeit: 7 Minuten · Aktualisiert: Juni 2026
Von Stefan Preusler, Geschäftsführer
Die Wirtschaftsprüferkammer hat 2025 explizit geklärt, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als KI-Beauftragte für ihre Mandanten tätig werden können. Das klingt nach Wachstumschance. Tatsächlich ist es eine fundamentale Rollenverschiebung. Vom Prüfer, der kontrolliert, zum Begleiter, der bei der Einführung und Überwachung künstlicher Intelligenz unterstützt. Die meisten mittelständischen WP-Praxen haben weder die Methodik noch die Haftungsstruktur dafür.
Was die WPK 2025 geklärt hat
In den aktualisierten Fragen und Antworten zum Einsatz von KI in der WP-Praxis hat die Wirtschaftsprüferkammer die Frage aufgenommen, ob eine WP-Gesellschaft als KI-Beauftragter für einen Mandanten tätig werden kann. Die Antwort lautet grundsätzlich ja. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der Unabhängigkeitsanforderungen ist diese Tätigkeit zulässig.
Das ist bemerkenswert. Der KI-Beauftragte ist keine neue Erfindung der WPK. Die Position entsteht durch den EU AI Act, der für bestimmte KI-Systeme die Benennung einer verantwortlichen Person innerhalb des Unternehmens verlangt. Für viele Mittelständler ist diese Rolle fremd. Sie haben keinen KI-Spezialisten im Haus. Der externe WP, der das Unternehmen ohnehin kennt, scheint die naheliegende Wahl.
Doch die Klarstellung der WPK wirft ein Schlaglicht auf ein tieferliegendes Problem. Der Wirtschaftsprüfer ist historisch als unabhängige Kontrollinstanz positioniert. Der KI-Beauftragte ist als interne Begleitinstanz positioniert. Diese beiden Rollen widersprechen sich in der Grundstruktur. Wer als KI-Beauftragter die Einführung eines KI-Systems begleitet, kann dieses System später nicht mehr unabhängig prüfen.
Der Rollenkonflikt, den niemand benennt
Die Unabhängigkeit ist das Kernkapital des Wirtschaftsprüfers. IDW PS 210, IDW PS 220 und der Berufssatzung zufolge darf der Prüfer keine Tätigkeiten ausüben, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen. Die Begleitung bei der Einführung eines KI-Systems, das später im geprüften Abschluss eine Rolle spielt, ist eine solche Tätigkeit.
Die WPK hat diesen Konflikt erkannt und Kriterien formuliert. Der KI-Beauftragte darf nicht gleichzeitig Prüfer desselben Abschlusses sein, in dem das KI-System eine materielle Rolle spielt. Die Trennung muss organisatorisch sichergestellt werden. Für eine mittelständische WP-Gesellschaft mit einem Team von 8 bis 12 Personen ist das eine Herausforderung. Die gleichen Personen kennen den Mandanten, verstehen seine Prozesse und könnten theoretisch beide Rollen ausfüllen. Die organisatorische Trennung erfordert zusätzliche Ressourcen.
Hinzu kommt die Haftungsfrage. Der KI-Beauftragte trägt Mitverantwortung für die konforme Nutzung des KI-Systems. Bei einem Verstoß gegen den EU AI Act haftet nicht nur das Unternehmen, sondern auch die benannte verantwortliche Person. Die WP-Gesellschaft, die diese Rolle übernimmt, erweitert ihr Haftungsspektrum erheblich. Die bestehende Berufshaftpflichtversicherung deckt diese Risiken in der Regel nicht ab.
Warum die Methodik fehlt
Die meisten WP-Gesellschaften verfügen über keine Methodik für die Begleitung von KI-Einführungen. Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer deckt Datenanalyse, Statistik und Prüfungsmethodik ab. Sie deckt jedoch nicht die Konzeption von KI-Systemen, die Definition von Anforderungen an eine Intelligenz-Schicht oder die Integration einer Middleware in bestehende IT-Landschaften ab.
Eine sinnvolle Begleitung als KI-Beauftragter erfordert vier Komponenten, die in der klassischen WP-Ausbildung nicht gelehrt werden. Die erste ist eine Rules Engine zur Modellierung von Compliance-Regeln. Der KI-Beauftragte muss wissen, wie Anforderungen aus dem EU AI Act, der DSGVO und branchenspezifischen Vorschriften in überprüfbare Regeln übersetzt werden.
Die zweite ist die Muster-Erkennung in Geschäftsprozessen. Der KI-Beauftragte muss erkennen, welche Prozesse eines Mandanten für KI-Unterstützung geeignet sind und welche nicht. Das erfordert Prozessverständnis, das über die reine Buchhaltung hinausgeht.
Die dritte ist die Wissensbasis des Mandanten. Der KI-Beauftragte muss die spezifischen Geschäftsregeln, die Qualitätsstandards und die Risikotoleranz des Unternehmens erfassen und dokumentieren. Ohne diese Wissensbasis kann kein KI-System konfiguriert werden, das den tatsächlichen Anforderungen entspricht.
Die vierte ist eine Middleware zur Integration. Der KI-Beauftragte muss verstehen, wie die KI-Lösung an bestehende Systeme angebunden wird. Das erfordert IT-Architekturverständnis, das in den meisten WP-Praxen nicht vorhanden ist.
Was das für den Berufsstand bedeutet
Die Möglichkeit, als KI-Beauftragter tätig zu werden, ist kein optionales Angebot. Sie wird zur Notwendigkeit. Denn wenn der WP diesen Markt nicht bedient, werden es andere tun. IT-Beratungen, KI-Agenturen und Softwarehäuser entwickeln bereits Dienstleistungen rund um den KI-Beauftragten. Der WP, der den Mandanten am besten kennt, würde aus dem Transformationsprozess ausgeschlossen.
Für mittelständische WP-Praxen gibt es drei Handlungsoptionen. Die erste ist die Spezialisierung. Eine Teil des Teams konzentriert sich auf die KI-Begleitung, während der andere Teil die Prüfungstätigkeit fortsetzt. Das erfordert Know-how-Aufbau und möglicherweise neue Mitarbeiter mit IT-Hintergrund.
Die zweite Option ist die Kooperation. Die WP-Gesellschaft arbeitet mit einem spezialisierten KI-Dienstleister zusammen. Der WP bringt das Mandantenverständnis und die Compliance-Expertise ein. Der Dienstleister bringt die technische Implementierung. Dieses Modell reduziert das Haftungsrisiko, erfordert aber klare vertragliche Absicherungen.
Die dritte Option ist der Verzicht. Die WP-Gesellschaft konzentriert sich auf die traditionelle Prüfung und überlässt den KI-Beauftragten anderen. Das ist kurzfristig die sicherste Option, langfristig aber strategisch riskant. Denn der Mandant, der heute einen KI-Beauftragten sucht, wird morgen auch einen Prüfer suchen, der die KI-Systeme versteht, die er eingeführt hat.
Praxisbeispiel: Wie eine WP-Gesellschaft beide Rollen trennt
Eine WP-Gesellschaft mit 14 Mitarbeitern hat sich für die Spezialisierung entschieden. Vier Mitarbeiter bilden ein KI-Beratungsteam, das als KI-Beauftragter für Mandanten tätig wird. Die übrigen zehn Mitarbeiter führen die Prüfungen durch. Die organisatorische Trennung ist rigide. Ein Mitarbeiter, der bei einem Mandanten als KI-Beauftragter tätig war, darf für diesen Mandanten innerhalb der nächsten drei Jahre keine Prüfung durchführen.
Das Team hat eine eigene Wissensbasis aufgebaut, die die spezifischen Anforderungen des EU AI Act an verschiedene Branchen abbildet. Über eine Middleware werden die KI-Systeme der Mandanten an die Prüfinfrastruktur der Gesellschaft angebunden. Die Rules Engine überwacht laufend, ob die KI-Systeme im Rahmen der definierten Regeln operieren. Die Muster-Erkennung identifiziert Abweichungen im Nutzerverhalten, die auf eine nicht konforme Nutzung hindeuten.
Die Investition in das Team betrug 18 Monate und rund 120.000 Euro in Schulungen und Werkzeuge. Nach 24 Monaten erwirtschaftet das KI-Beratungsteam 15 Prozent des Gesamtumsatzes. Die Haftpflichtversicherung wurde angepasst und deckt nun auch die KI-Beratung ab.
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